WARTUNGS- UND SUPPORTBESTIMMUNGEN
SIMPLEXIT
1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Der Kunde schliesst mit SimplexIT den nachfolgenden Wartungs- und Supportvertrag ab (nachfolgend der „Wartungsvertrag“), gestützt auf welchen SimplexIT die Wartung und Pflege der in den Anhängen aufgeführten Software (nachfolgend das „Wartungsobjekt“) übernimmt.
1.2 Im vorliegenden Wartungsvertrag sollen den nachfolgenden Begriffen die jeweils beigefügte Definition zukommen:
„Support“ bedeutet die Anwenderunterstützung bezüglich technischer Frage zur Software. Supportleistungen sind separat vergütungspflichtig;
"Updates" ist die Bezeichnung für die Lieferung von Fehlerkorrekturen (auch mittels Workarounds oder Patches) und/oder kleinere Funktionalitätserweiterungen, welche im Wesentlichen mit dem abgelösten Re-lease übereinstimmen.
2. VORAUSSETZUNGEN
2.1 Die folgenden Voraussetzungen bilden die Grundlage für die Wartung und Pflege im Rahmen des Wartungsvertrages:
2.2 Der Kunde gibt seine Telefonnummer, Post- und E-Mail-Adresse bekannt, unter der seine Erreichbarkeit sichergestellt ist.
2.3 Bei Störungen ermöglicht der Kunde dem SimplexIT-Spezialisten zwecks Behebung des Problems, den physischen bzw. remote Zugang zum System.
3. LEISTUNGSUMFANG
3.1 Die Wartungsleistungen umfassen:
a) Die Behebung der vom Kunden detailliert umschriebenen und reproduzierbaren Fehler in der Software durch Lieferung von Workarounds, Patches oder Updates, im Rahmen der Verfügbarkeit seitens SimplexIT bzw. des jeweiligen Softwareherstellers;
b) Die Behebung von kleineren Programmfehler nach eigenem Ermessen von SimplexIT durch Lieferung von Workarounds, Patches oder späteren Updates;
3.2 Die Supportleistungen umfassen:
a) Inanspruchnahme der Support Leistungen, die zu folgenden Zeiten zur Verfügung steht: Werktage, in der Zeit von 09:00-12:00h und von 14:00-17:00h, unter Ausschluss offizieller sowie ortsüblicher am Wohnsitz des Kunden, sowie am Ort des zuständigen technischen Dienstes von SimplexIT;
b) Die Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit Software, die vom Kun-den, vom Kunden beauftragten Dritten er-weitert wurde; Aufwand für Fehlersuche im Schnittstellenbereich zu Hardware und Betriebssystemsoftware, soweit die Ursache nicht bei SimplexIT liegt;
c) Die Unterstützung im Zusammenhang mit Softwareprodukten von Dritten;
d) Die Unterstützung zur Behebung von Störungen, die durch Eingriffe Dritter oder vom Kunden verursacht wurden;
e) Die Installation von Updates, Workarounds und Patches;
f) Die Lieferung und Installation neuer Upgrades.
3.3 Fordert der Kunde explizit oder durch Anforderung nicht abgedeckter Leistungen eine Zusatzleistung an, erbringt und verrechnet SimplexIT diese nach Aufwand.
3.4 SimplexIT ist berechtigt, fachkundige Dritte zur Ausführung von Leistungen beizuziehen.
4. MITWIRKUNG DES KUNDEN
4.1 Der Kunde meldet Störungen, Fehler und Schäden schriftlich per Mail, Telefon oder Brief. Die Meldung muss die Fehlersymptome so exakt beschreiben, dass es SimplexIT möglich ist, der Verpflichtung zur Unterstützung bei der zielgerichteten Fehlerbeseitigung nachzukommen.
4.2 Der Kunde stellt SimplexIT die für die Wartung notwendigen Hilfsmittel (z.B. Maschinenzeit, Terminal, Remote Zugang soweit vereinbart etc.) zur Verfügung. Der Kunde muss zur Erteilung allfälliger für die Wartung notwendiger Auskünfte bereit sein.
5. VERGÜTUNG
5.1 Der Kunde bezahlt SimplexIT für die Erbringung der hier vereinbarten vertraglichen Wartungsleistungen einen separat vereinbarten Stundenlohn inkl. MWST, zuzüglich Auslagen für Telefon, Porti und Weg.
5.2 Die in Rechnung gestellten Leistungen sind binnen 30 Tagen zu bezahlen.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
6.1 JEDE RECHTS- UND SACHGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG AUS ODER IM ZUSAMMEN-HANG MIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMES UND DER DOKUMENTATION UND/ODER DER ERBRINGUNG VON WARTUNGS-, SUPPORT- ODER DIENSTLEISTUNGEN DURCH SIMPLEXIT IST, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WEGBEDUNGEN.
7. GEHEIMHALTUNG
7.1 Programm und Dokumentation enthalten Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, insbesondere über die Bearbeitung von Daten, welche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von SimplexIT darstellen. Demgemäss ist der Kunde verpflichtet, das Programm und die Dokumentation mit der gleichen Sorgfalt und Vertraulichkeit wie eigene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu behandeln, diese nur zur bestimmungsgemässen Nutzung gemäss diesen Wartungs- und Supportbestimmungen zu verwenden und sie Dritten in keiner Art und Form, weder ganz noch auszugsweise, zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen.
7.2 Diese Geheimhaltungspflichten bleiben auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen den Vertragspartnern aufrecht, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Sollten Teile dieser Wartungs- und Supportbestimmungen nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest des Vertrages weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile des Vertrages sollen in diesem Fall so ausgelegt werden, dass im Ganzen der Sinn des Vertrages erhalten bleibt.
8.2 Die Vertragspartner vereinbaren, dass sie bei Streitigkeiten eine einvernehmliche Lösung suchen. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, so vereinbaren die Vertragspartner für sämtliche Streitigkeiten Meilen als Gerichtsstand.